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Die Zusammenarbeit mit Patentinhabern
Für die Zusammenarbeit mit Patentinhabern gilt im Allgemeinen:
Nur wenn verkauft wird, verdienen wir mit.
headings. geht, wenn es der Zielsetzung dient, von Fall zu Fall auch
für ihre eigenen Dienstleistungen in finanzielle Vorleistung und wirkt so teilweise
als Venture Capital Geber.
headings. erhält für ihre Dienstleistungen vom Erfinder/Patentinhaber
eine umsatzbezogene Provision.
Voraussetzung einer Zusammenarbeit ist in der Regel die Exklusivität
der Vermarktung durch headings..
Auch bei einer Zusammenarbeit mit headings. bleibt der Patentinhaber alleiniger Inhaber der Patentrechte.
Die Zusammenarbeit mit Unternehmen
Bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen versteht sich headings. als
Marketing- bzw. Vertriebspartner. Die Dienstleistungen von headings. umfassen dabei
die klassischen Leistungen einer Werbeagentur, gehen aber in der Regel über diese
hinaus.
Das heißt, für headings. zählen nicht allein Bezugsgrößen
wie Bekanntheitsgrad oder Reichweite, sondern Verkäufe und Umsatzzahlen.
Die Gestaltungsmöglichkeiten des Leistungsspektrums sind dabei
ebenso flexibel wie die Art der Vergütung.
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